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Wer eine Immobilie verkaufen in Frankfurt möchte, sollte nicht nur den richtigen Verkaufspreis im Blick haben, sondern auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigen. Denn beim Immobilienverkauf können verschiedene Steuern und Abgaben anfallen, die sich auf Ihren Gewinn auswirken. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Steuern beim Verkauf einer Immobilie in Frankfurt anfallen und wie Sie mögliche Steuerfallen vermeiden können.

1. Spekulationssteuer – Wann wird sie fällig?

Die Spekulationssteuer ist eine der wichtigsten Abgaben, die beim Immobilienverkauf anfallen kann. Sie wird erhoben, wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen. Ausnahmen:

  • Wenn Sie die Immobilie in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf selbst genutzt haben, entfällt die Spekulationssteuer.

  • Die Zehn-Jahres-Frist beginnt mit dem Kaufdatum, das im notariellen Kaufvertrag festgehalten wurde.

2. Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn

Wenn die Immobilie als Kapitalanlage genutzt wurde und innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wird, muss der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Der Steuersatz richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.

3. Grunderwerbsteuer – Wer zahlt sie?

Beim Verkauf einer Immobilie muss der Käufer die Grunderwerbsteuer zahlen. In Hessen beträgt diese aktuell 6 % des Kaufpreises. Verkäufer sind davon grundsätzlich nicht betroffen, es sei denn, sie übernehmen vertraglich die Zahlung für den Käufer.

4. Gewerbesteuer – Gilt sie für private Verkäufer?

In den meisten Fällen fällt für private Verkäufer keine Gewerbesteuer an. Allerdings kann sie fällig werden, wenn der Verkäufer als „gewerblicher Grundstückshändler“ eingestuft wird. Dies ist der Fall, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft werden.

5. Umsatzsteuer – Relevanz für Immobilienverkäufer

Private Verkäufer müssen sich keine Sorgen um die Umsatzsteuer machen. Diese fällt nur an, wenn die Immobilie gewerblich genutzt wurde und der Verkäufer als Unternehmer auftritt.

6. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Falls die Immobilie durch eine Erbschaft oder Schenkung erworben wurde, kann die Erbschaft- oder Schenkungsteuer eine Rolle spielen. Diese hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Freibetrag ab.

Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten

  • Verkauf nach der Spekulationsfrist: Wer seine Immobilie nach zehn Jahren verkauft, spart sich die Spekulationssteuer.

  • Selbstnutzung vor Verkauf: Wer die Immobilie in den letzten drei Jahren selbst genutzt hat, kann die Steuerpflicht umgehen.

  • Steuerberatung nutzen: Ein Steuerberater hilft dabei, legale Steueroptimierungen zu identifizieren und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Fazit

Ein Immobilienverkauf kann steuerliche Konsequenzen haben, die den Erlös beeinflussen. Wer eine Immobilie verkaufen in Frankfurt möchte, sollte die Spekulationssteuer, Einkommensteuer und andere Abgaben frühzeitig berücksichtigen. Die Experten von Dornbusch Immobilien beraten Sie gerne umfassend und unterstützen Sie bei einem erfolgreichen Verkauf ohne steuerliche Überraschungen.